Das hadern mit sich selbst – Qualitätsmanagement
Qualität ist ein schönes Wort und wird gerne dem eigenen Angebot zugegeben. Doch Qualität bedeutet Verantwortung und einen hohen Anspruch an sich selbst.
„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!“ – Philip Rosenthal
Ganz in diesem Sinne, arbeiteten wir hauseigenen Qualitätsstandards heraus, denen wir uns ständig und kritisch stellen, auf deren Einhaltung überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln und verbessern.
Die Erstellung unseres internen Qualitätsmonitors, erfolgte maßgeblich aufgrund zweier Richtlinien: Dem kategorischen Imperativ – besser bekannt, als die goldenen Regel – und der Standhaftigkeit gegenüber den Gütekriterien.
Was aber bedeutet das? Wir fragten uns, welche Anforderungen wir an gute Pflege haben, welchen Umgang wir uns für uns selbst und unsere Angehörigen wünschen sowie der Frage, was wir generell verbessern können. Dies bildetet den ersten oder moralischen teil unserer Qualitätskontrolle und -sicherung.
Selbstverständlich darf Qualitätsmanagement jedoch nicht ausschließlich von sentimentalen Aspekten abhängig, sondern auch wissenschaftlich messbar sein. Dabei kommen die bereits genannten Gütekriterien zum Einsatz. Objektivität, Reliabilität und Validität, sind das Fundament einer jeden wissenschaftlichen Erhebung.
Einer der wichtigsten Pfeiler für gute Qualität in der Pflege, ist die Investition in unsere Mitarbeiter, in die wir gerne und viel investieren, weshalb wir eine sehr geringe Mitarbeiterfluktuation aufweisen können. So bieten hausinterne und somit kostenlose Fort- und Weiterbildungen an, unterstützen unsere Mitarbeiter durch Nachhilfe und Deutschkurse, übernehmen Prüfungskosten und begleiten sie unterstützend in vielerlei Hinsicht. Dafür verzichten wir auf eine aufwendige Autoflotte, denn uns ist nicht wichtig, mit welchem Fahrzeug unsere Patienten aufgesucht, sondern wie sie gepflegt werden.
Ebenso wichtig, wie eine eigene kritische Kontrolle, ist die Prüfung durch Dritte.
In ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen prüft der MDK Bayern jährlich die Qualität der Pflege und die Einhaltung der vorgeschriebenen Pflegestandards. Der MDK Bayern besucht dazu pro Jahr etwa 3.600 Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Versicherten optimal zu sichern und damit die Lebensqualität der Pflegebedürftigen so weit wie möglich zu erhalten.
Die Kriterien der Qualitätsprüfung sind in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien geregelt. Darin bildet die sogenannte Ergebnisqualität einen besonderen Schwerpunkt. Das heißt, es wird beispielsweise geprüft, ob medizinische Anforderungen erfüllt und Körperpflege und Ernährung ausreichend umgesetzt werden. Die Gutachter des MDK Bayern besuchen die stationären und teilstationären Einrichtungen ohne Voranmeldung und überprüfen Prozesse und Strukturen. Wenn möglich befragen sie die pflegebedürftigen Menschen. Im Vordergrund steht die Frage, welche Pflege tatsächlich beim Pflegebedürftigen ankommt.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden derzeit noch in Noten abgebildet. Sie werden im Internet veröffentlicht und in der Pflegeeinrichtung ausgehängt.
Als Gutachter sind beim MDK Bayern rund 95 Pflegefachkräfte mit einer Weiterbildung im Qualitätsmanagement und Ärzte mit einer zusätzlichen Qualifikation im Bereich Geriatrie tätig. Sie müssen selbst alle in der Pflege gearbeitet haben und bringen in der Regel Erfahrung als Pflegedienstleitung oder Heimleitung mit. So können sie sach- und fachgerecht prüfen und angemessen mit den Bewohnern umgehen.
Bayern verfügt insgesamt über die höchste Dichte an ambulanten und stationären Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige in Deutschland: 3.800 der bundesweit knapp 26.000 stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen entfallen auf den Freistaat.mit demenzkranken Bewohnern“, „Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“ sowie für „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene“. Das daraus abgeleitete rechnerische Gesamtergebnis wird ebenso genannt wie ein Landesdurchschnitt im jeweiligen Bundesland. Zudem wird die Benotung auf Basis einer Befragung der Bewohner dargestellt, die jedoch nicht mit in die Gesamtnote einfließt. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen. (mdk-bayern.de)
Seit Februar 2009 hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung die Heimaufsicht umbenannt. Seitdem heißen wir FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht).
Damit wird nicht nur die Aufsicht betont, sondern auch die Beratung – eine wichtige Aufgabe des Teams der FQA.
Im Landkreis Mühldorf befinden sich insgesamt 18 Alten- und Pflegeheime sowie 9 Fachpflegeeinrichtungen, welche der FQA durch das Landratsamt/Gesundheitsamt unterliegen.
Die FQA hat vorrangig die Aufgabe, die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner zu sichern und die Einhaltung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der sonstigen heimrechtlichen Bestimmungen zu überwachen. Dazu gehört insbesondere, dass in den Heimen eine fachgerechte Betreuung und Pflege der Bewohner durch ausreichendes und fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt wird.
Die FQA ist gleichzeitig Ansprechpartner bei Fragen, die den Betrieb von Heimen betreffen.
Gemäß Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG hat die FQA die Berichte über die in stationären Einrichtungen durchgeführten wiederkehrenden oder anlassbezogenen Prüfungen zu veröffentlichen. Alle ab dem 05.04.2011 gefertigten Prüfberichte werden für den Zeitraum von drei Jahren veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaige Gegendarstellungen der Träger der Einrichtungen.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde. (www.lra-mue.de)
Unseren Prüfbericht, finden Sie hier.
Um jedoch eine lückenlose Qualitätskontrolle durchführen zu können, fehlt eine weitere, für uns unermessliche Informationsquelle: Sie!
Wir haben ein offenes Ohr für konstruktive Kritik, aber auch Beschwerden. Deshalb scheuen Sie sich nicht, uns bezüglich Ihrer Anliegen direkt an uns zu wenden, wir sind uns sicher, wir können alle eventuell auftretenden Probleme, zu Ihrer vollsten Zufriedenheit beheben.
Wir geben unser Bestes, um Ihr Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, zu verdienen, denn wir pflegen gerne und das sollen Sie auch spüren.